Unterstützung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Die Stadt Speicher ist im engen Kontakt und Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz.
Eine Neugründung bzw. Übernahme einer Praxis in Speicher wird unterstützt. Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Kassenärztliche Vereinigung gefördert werden. Junge Ärzte werden bei allen nötigen Schritten begleitet. Eine Praxiseröffnung wird dadurch so unbürokratisch wie möglich gestaltet.
Die Unterstützungsmöglichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung sind hier zusammengefasst.
Im Bereich KV-Normen der KV findet man unter dem Strukturfonds die ausgewiesenen Fördergebiete für das laufende Jahr sowie die entsprechenden Anträge und die dazugehörige Förderrichtlinie.
https://www.kv-rlp.de/mitglieder/service/kv-normen/
Die Informationen und die entsprechende Beratung für eine Praxisübernahme oder Neugründung sind hier zu finden. Dort sind auch nochmals die Kontaktdaten der Hotline hinterlegt, falls der primäre Ansprechpartner nicht erreichbar sein sollte.
https://www.kv-rlp.de/mitglieder/beratung/zulassung-und-kooperation/
Nähere Informationen zu BWL und Praxisführung der KV.
https://www.kv-rlp.de/mitglieder/beratung/bwl-und-praxisfuehrung/
Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu einer Praxisneugründung bzw. einer Praxisübernahme bei der KV RLP für den Bereich Speicher.
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Tobias Meyer
Referent Zulassungs- und Kooperationsberatung
Telefon: 06131 / 326-4431
tobias.meyer@kv-rlp.de
Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung
Richtlinie zur Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen (Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung)
Die zukünftige Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen ist eine der größten Herausforderungen, vor denen unser Gesundheitswesen steht. Noch immer haben wir eine gute und flächendeckende ärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz. Besonders die Nachwuchs- und Altersentwicklung bei den Hausärztinnen und Hausärzten gibt jedoch Anlass zur Sorge. Deshalb haben wir in Rheinland-Pfalz frühzeitig reagiert und uns mit Kassenärztlicher Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV), Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (LÄK) Hausärzteverband Rheinland-Pfalz (HÄV) und Universitätsmedizin Mainz im Jahr 2007 auf einen Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung verständigt.
Ein Baustein des Masterplans ist die Richtlinie zur Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen (Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung). Für diejenigen, die sich zu einer hausärztlichen Tätigkeit in ländlichen Regionen bereit erklären, in denen es zunehmend schwieriger wird, freiwerdende Arztsitze wieder zu besetzen (Förderregionen), ist eine finanzielle Förderung vorgesehen.
Die Höhe der Zuwendung beträgt einmalig je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger bis zu 20.000 Euro.
Der Förderantrag ist an die Bewilligungsbehörde zu richten. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Die genauen Voraussetzungen für die Förderung und auch Informationen zu den einzureichenden Unterlagen können Sie der Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung entnehmen.
Das Förderprogramm hausärztliche Versorgung ergänzt das Förderprogramm Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz.
Weitere Informationen sowie die entsprechende „Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung RLP“ sind hier zu finden.
https://hausarzt.rlp.de/de/foerderprogramme/foerderrichtlinie-hausaerztliche-versorgung/